PAUSCHALREISEGESETZ
Liebe Lato Gäste!
Gemäß §4, 2. Abschnitt des Pauschalreisegesetzes (PRG) sind die Reisebüros verpflichtet Sie vor der Buchung und Vertragsabschluss ausführlich zu informieren.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Lato Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Lato Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags wie z.B.: Ziel bzw. Reiseroute und Aufenthaltsdauer, Transportmittel, Buchungsklassen, Tag und Zeit der Transporte sofern diese bekannt sind, Hauptmerkmale der Unterbringung (Hotel, Appartement, Villa) und Kategorien. Mahlzeiten, besondere Wünsche bzw. Bedürfnisse der Reisenden. Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, Zahlungsmodalitäten. Reise- und Stornoversicherung Informationen (https://www.lato.at/versicherung.php ) Preisteil Seite 29-32.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Sämtliche Kontaktstellen unserer Vertretungen vor Ort, sowie unsere Notfall Tel. Nr. und weitere nützlichen Informationen werden zu Ihren Unterlagen beigelegt (Reisebegleiter).
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. ARB1992 Punkt 7,Rücktritt vom Vertrag ( https://www.lato.at/bedingungen.php#Ruecktritt )Preisteil Seite 27-28.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
- Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. https://www.lato.at/bedingungen.php#Leistungsstoerung
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Lato Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Ersten Bank (Garantienummer: 14406907) abgeschlossen. Abwickler: Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H, Fasangartengasse 14/8, 1130 Wien, Tel.: 01/969 08 40. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Lato Reisen GmbH verweigert werden. https://www.lato.at/bedingungen.php#RSV, Preisteil Seite 24.
Einzelleistungen
Lato Reisen ist ein Pauschalreiseveranstalter. In Ausnahmefällen werden auch „nur Flug“ oder nur Aufenthalt gebucht. Bei Buchung dieser Einzelleistungen können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Unter www.justiz.gv.at /Pauschalreisegesetz finden Sie die entsprechende EU-Richtlinie 2015/2302.