PAUSCHALREISEGESETZ

Liebe Lato Gäste!

Gemäß §4, 2. Abschnitt des Pauschalreisegesetzes (PRG) sind die Reisebüros verpflichtet Sie vor der Buchung und Vertragsabschluss ausführlich zu informieren.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Lato Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Lato Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Einzelleistungen

Lato Reisen ist ein Pauschalreiseveranstalter. In Ausnahmefällen werden auch „nur Flug“ oder nur Aufenthalt gebucht. Bei Buchung dieser Einzelleistungen können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Unter www.justiz.gv.at /Pauschalreisegesetz finden Sie die entsprechende EU-Richtlinie 2015/2302.

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